Kostenrückerstattung durch die Krankenversicherung
Kostenrückerstattung durch die gesetzlichen Krankenversicherungen
Verschiedene Krankenkassen übernehmen derzeit einen Anteil der Behandlungskosten. Eine Übersicht welche Kasse wieviel leistet finden Sie hier.
Wie Sie sehen ist derzeit ein großes Interesse an der Osteopathie seitens der Krankenkassen entstanden. Fragen Sie daher bitte bei Ihrer Krankenkasse nach, sollte sie nicht bereits genannt worden sein.
Kostenrückerstattung durch die privaten Krankenversicherungen
Die Abrechnung erfolgt gemäß Analogziffern nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die meisten Versicherungsgesellschaften haben die Osteopathie in ihrem Leistungskatalog und erstatten den vollen Rechnungsbetrag. Bitte erkundigen Sie sich, ob Ihre Versicherung osteopathische Behandlungen trägt.
Kostenrückerstattung durch private Zusatzversicherungen
Hier ist das Feld sehr unübersichtlich. Einige Versicherungen tragen die Kosten für Osteopathie, aber teils nur bei Physiotherapeuten oder Heilpraktikern, oder sie verlangen diverse Zusatzbezeichnungen sollte die Behandlung durch einen Arzt erfolgen. Am besten vorher nach den Konditionen erkundigen und im Zweifel mit uns in Kontakt treten.